Das Sachgebiet Ordnung und Sicherheit des Ordnungsamtes der Großen Kreisstadt Meißen ist zuständig für Angelegenheiten, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Fehlverhalten einzelner, welches dazu geeignet ist andere Personen oder gar die Allgemeinheit mehr nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen. Aber auch die Erteilung von polizei- und ordnungsrechtlichen Genehmigungen für entsprechende Handlungen fällt in die Zuständigkeit des Sachgebiets Ordnung und Sicherheit.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist hier folgende Stelle zu besetzen:
Es handelt sich um eine sachgrundbefristete Vollzeitstelle, welche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe E 7 eingruppiert ist. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Befristung erfolgt zunächst bis zum 31.12.2025 mit der Option auf Entfristung.
Die Aufgaben des gemeindlichen Vollzugsdienstes erstrecken sich im Wesentlichen auf die Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten in allen Rechts- und Handlungsgebieten einer Ordnungsbehörde. Der Einsatz erfolgt überwiegend im uniformierten Außendienst.
Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in einem qualifizierten und engagierten Team, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird unter anderem ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille angeboten sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.
Im Rahmen des Verfahrens wird ein schriftlicher Auswahltest durchgeführt.