Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Großen Kreisstadt Meißen die Stelle

Rechnungsprüfer (m, w, d)

zu besetzen. Die unbefristete Vollzeitstelle ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Die Rechnungsprüfung ist bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die wichtigsten Grundlagen ihrer Arbeit finden sich in der Sächsischen Gemeindeordnung (§§ 103 bis 110), der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Organisatorisch dem Oberbürgermeister unterstellt, ist sie zuständig für die Prüfung der gesamten Wirtschaftsführung der Stadt Meißen und ihres Eigenbetriebes, im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.


Ihre Aufgaben:

  • Planen, Leiten und Durchführen von Prüfungen gemäß SächsGemO i. V. m SächsKomPrüfVO
  • Fachberatung der Dezernenten und Leitungen der Fachämter sowie Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung der Rechnungsprüfung insbesondere in städtischen Gremien

Unsere Erwartungen:

  • abgeschlossene finanz- oder wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung oder Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst;
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung im kommunalen Haushalts-, Rechnungs- oder Prüfungswesen;
  • fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung im kommunalen Gemeinde-, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, im Handels- und Gesellschaftsrecht, der Betriebswirtschaftslehre sowie im öffentlichen Recht;
  • präzise und selbstständige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit, sich in die vielfältigen Rechtsgebiete der Kommunalverwaltung einzuarbeiten;
  • sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu bewerten und adressatengerecht überzeugend darzustellen;
  • ausgeprägtes Rechtsbewusstsein;
  • IT-Affinität für zukünftige Digitalisierungsaufgaben der öffentlichen Verwaltung

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen von Personen, die gemäß § 103 Abs. 5 i. V. m. § 20 SächsGemO befangen sind, in diesem Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden können.

Wir bieten Ihnen:

Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie Möglichkeiten des mobilen Arbeitens gewährleistet. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird unter anderem ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille angeboten sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.


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