Im Amt für Stadtplanung und -entwicklung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Sachbearbeiter Stadtplanung (m, w, d)

Als Sachbearbeiter Stadtplanung der Stadt Meißen übernehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sowie in der konzeptionellen Stadtentwicklung. Dabei stehen Sie im Schnittpunkt zwischen fachlicher Planung, rechtlicher Steuerung und verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie dazu bei, dass Meißen seine städtebaulichen Ziele im Sinne des Jahresmottos 2026 „Hoch hinaus“ auf hohem Niveau erreicht – durch Weitblick, fachliche Qualität und zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

Ihr zukünftiger Arbeitsplatz liegt inmitten des historischen Stadtzentrums, welches neben einer Vielzahl von Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie sehr guten ÖPNV-Anbindungen in fußläufiger Nähe auch viele Restaurant, Cafés sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zu bieten hat, sodass auch im Feierabend Abwechslung geboten ist. Aber nicht nur die Stadt, auch die fantastische Lage im Sächsischen Elbland macht Meißen zu einem Ort an dem Arbeit, Leben, Familie, Freizeit und Erholung perfekt in Einklang zu bringen sind.

Es handelt sich um zwei unbefristete Vollzeitstellen, welche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 10 eingruppiert ist. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.


Ihre Aufgaben:

  • Erarbeitung, Änderung und Fortschreibung informeller, vorbereitender und verbindlicher städtebaulicher Planungen (z. B. Master- und Rahmenpläne, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige Satzungen),
  • Durchführung und Überwachung der Planverfahren gemäß §§ 1–13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14–28 BauGB),
  • Vorbereitung, Koordinierung, Steuerung, Dokumentation und Nachbetreuung städtebaulicher Wettbewerbe,
  • Fachliche Beratung von Investoren, Bauherren und Architekten sowie Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren (Träger öffentlicher Belange),
  • Federführende Sachbearbeitung bei der Erstellung städtebaulicher Konzepte und Mitwirkung an der Fortschreibung eines gesamtstädtischen Leitbildes,
  • Vorbereitung und Durchführung von Beratungen, Gremiensitzungen und Workshops,
  • Entwicklung und Koordinierung von Bürger- und Ämterbeteiligungsformaten.

Eine Anpassung der konkreten Stelleninhalte bleibt vorbehalten.

Unsere Erwartungen:

  • abgeschlossene Hochschulbildung (z. B. Diplom (FH, BA), Bachelor (FH, BA oder Uni)) vorzugsweise der Fachrichtung Stadtplanung, Raumplanung oder Architektur mit Vertiefung Städtebau
  • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in einem für die Stelle förderlichen Bereich
  • fundierte Kenntnisse im Verwaltungs- und Baurecht sowie im Projektmanagement
  • gute EDV-Kenntnisse (MS-Office und insbesondere Excel) und Grundkenntnisse in der Anwendung von GIS-Systemen wünschenswert
  • gute Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • sicheres und konfliktfreies Auftreten vor Bürgerinnen und Bürgern, Investoren, Gremien und Behörden
  • hohe Kommunikations- und Kooperationskompetenz, Organisationsfähigkeit und eine hohe Auffassungsgabe

Wir bieten Ihnen:

Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in einem qualifizierten und engagierten Team, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie Möglichkeiten des mobilen Arbeitens und der Teilzeitarbeit gewährleistet. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird unter anderem ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille angeboten sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.