Im Amt für Stadtplanung und -entwicklung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Als Sachbearbeiter Stadtplanung der Stadt Meißen übernehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sowie in der konzeptionellen Stadtentwicklung. Dabei stehen Sie im Schnittpunkt zwischen fachlicher Planung, rechtlicher Steuerung und verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen. Mit Ihrem Engagement tragen Sie dazu bei, dass Meißen seine städtebaulichen Ziele im Sinne des Jahresmottos 2026 „Hoch hinaus“ auf hohem Niveau erreicht – durch Weitblick, fachliche Qualität und zukunftsorientierte Stadtentwicklung.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz liegt inmitten des historischen Stadtzentrums, welches neben einer Vielzahl von Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie sehr guten ÖPNV-Anbindungen in fußläufiger Nähe auch viele Restaurant, Cafés sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zu bieten hat, sodass auch im Feierabend Abwechslung geboten ist. Aber nicht nur die Stadt, auch die fantastische Lage im Sächsischen Elbland macht Meißen zu einem Ort an dem Arbeit, Leben, Familie, Freizeit und Erholung perfekt in Einklang zu bringen sind.
Es handelt sich um zwei unbefristete Vollzeitstellen, welche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 10 eingruppiert ist. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Eine Anpassung der konkreten Stelleninhalte bleibt vorbehalten.
Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in einem qualifizierten und engagierten Team, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie Möglichkeiten des mobilen Arbeitens und der Teilzeitarbeit gewährleistet. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird unter anderem ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille angeboten sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.