Im Amt für Stadtplanung und -entwicklung ist zum 01.01.2025 folgende Stelle zu besetzen:

1. Sachbearbeiter Stadtplanung (m, w, d)

Als 1. Sachbearbeiter Stadtplanung der Stadt Meißen, sind Sie Teil eines dynamischen Teams, welches die baulichen Traditionen der altehrwürdigen „Wiege Sachsens“ erhält, sie jedoch auf neue, moderne Weise interpretiert – ganz nach dem diesjährigen Jahresmotto Meißens „einfallsreich“.

Sie leiten abwechslungsreiche Projekte, arbeiten mit Investoren, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern. Ihr zukünftiger Arbeitsplatz liegt inmitten des historischen Stadtzentrums, welches neben einer Vielzahl von Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie sehr guten ÖPNV-Anbindungen in fußläufiger Nähe auch viele Restaurant, Cafés sowie Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zu bieten hat, sodass auch im Feierabend Abwechslung geboten ist. Aber nicht nur die Stadt, auch die fantastische Lage im Sächsischen Elbland macht Meißen zu einem Ort an dem Arbeit, Leben, Familie, Freizeit und Erholung perfekt in Einklang zu bringen sind.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Stelle ist für eine Ausübung in Teilzeit nicht geeignet.


Ihre Aufgaben:

  • Entwickeln, Umsetzen und Fortschreiben städtischer Entwicklungskonzepte über das Leiten ämterübergreifender Arbeitsgruppen, das Koordinieren und Durchführen von Bürgerbeteiligungsprozessen, das Erarbeiten von Entscheidungs- und Beschlussvorlagen bis hin zum Evaluieren von Konzeptumsetzungen
  • Koordinieren und Durchführen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sowie fachliches Anleiten der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Stadtplanung – u. a. Erarbeiten von Bauleitplänen, Satzungen und Berichten; Durchführen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit; Erarbeiten von Entscheidungs- und Beschlussvorlagen
  • Sachbearbeitung von Fach- und Grundsatzaufgaben – insbesondere strukturiertes Aufbereiten von Informationen für Fachämter, Vorhabenträger und Gremien unter Einbezug aktueller Rechtsprechung und Kommentierung; Mitwirken bei der Erarbeitung kommunaler Satzungen und Richtlinien in Zuständigkeit des Amtes
  • Unterstützen der Amtsleitung zur termingerechten Aufgabenerfüllung
  • Teilnahme an Beratungen und Gremiensitzungen
  • Koordinieren eingebundener externer Dienstleister/Planungs-/Ingenieurbüros

Unsere Erwartungen:

  • abgeschlossene Hochschulbildung (z. B. Diplom (FH, BA), Bachelor (FH, BA oder Uni)), Fachwirt (VWA, BA) vorzugsweise auf dem Gebiet Raum- und Regionalplanung, Städtebau, Stadtplanung oder vergleichbar mit nachweisbarer, mehrjähriger, einschlägiger Berufserfahrung
  • vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Stadtentwicklung/Stadtplanung, im Bau-, Bauplanungs- und kommunalem Haushaltsrecht
  • Fähigkeit zum konzeptionellen und kreativen Arbeiten sowie städtebaulichem Entwerfen
  • sichere EDV-Kenntnisse (MS-Office, insbesondere Excel)
  • Kenntnisse im Umgang mit Archikart und IFR wünschenswert
  • Präsentations- und Moderationskompetenz
  • ausgeprägte Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • selbstständige Arbeitsweise
  • ausgeprägte Eigeninitiative

Wir bieten Ihnen:

Für diese interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit bieten wir ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in einem qualifizierten und engagierten Team, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. ein monatlicher steuerfreier Sachbezug, eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und Vergünstigungen im ÖPNV mittels Jobticket. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung sowie der Möglichkeit des mobilen Arbeitens gewährleistet. Im Zuge unserer Gesundheitsförderung wird unter anderem ein Kostenzuschuss für eine Bildschirmbrille angeboten sowie die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Gesundheitstagen ermöglicht.


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